| Erste Haftstrafe für Anbieter von Download Links |
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Zum ersten Mal wurde ein Internetbenutzer zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt, weil er urheberrechtlich geschütztes Material per link Liste zum Download anbot. [1] Der 22 jährige betrieb betrieb mindestens 3 Webseiten auf denen er Links zu geschützten Werken, wie Filme und Computerspiele angeboten hat. Er wurde nun zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 4.900 Euro verurteilt. Zu dieser hohen Strafe kam es unter anderem weil er sich mit dem Angebot zu bereichern versuchte. Besucher seiner Seiten mussten sich registrieren und sich einverstanden erklären, Werbung eingeblendet zu bekommen. Für diese Werbeeinblendungen und die daraus resultierenden Hits (Klicks auf die Werbung durch andere Benutzer) erhielt er Geld von diversen Anbietern, wie z.B. Google Adsense und Impressions Web. Außerdem scheint es, dass die E-Mail Adressen der registrierten Benutzer an dritte weiterverkauft wurden. [1] quelle: http://www.elpais.com |
