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Jeder kennt Werbung bei der Interessierten die Möglichkeit geboten wird den Standort mobiler Geräte zu orten. Bei einigen Anbietern dieses Services ist nur eine SMS des entsprechenden Teilnehmers erforderlich. Eine solche lässt sich aber leicht fälschen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz will dem nun einen Riegel vorschieben. Jeder Besitzer eines Handys muss nun ausdrücklich und schriftlich einer Ortungsmöglichkeit zustimmen. Jedoch sollen Eltern weiterhin die Möglichkeit haben den Standort ihrer minderjährigen Kinder zu ermitteln. Desweiteren soll spätestens bei der fünften Ortung der Handy Besitzer darüber informiert werden. |

